|
|
AGB / Allgem. Geschätsbedingungen - www.zh-nord.ch !
[Zurück] |
|
AGB vom 5. August 2001
|
| 1. |
Anwendungsbereich |
|
|
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die Beziehung zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden "Kunden" genannt) und Zürich Nord und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte. |
| 2. |
Leistungen von Zürich Nord |
|
|
Zürich Nord bietet ihren Kunden Dienstleistungen und Produkte aus den Bereichen Druck und Internet an, die dem Stand der Technik sowie marktgerechten Standards und Empfehlungen entsprechen. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Angebotsbeschreibungen, den abgeschlossenen Verträgen und den vorliegenden AGB, welche die Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen den Kunden und Zürich Nord bilden. |
| 2.1. |
Umfang |
|
|
Zürich Nord erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Zürich Nord behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen und Produkte jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder die Angebotsbeschreibungen anzupassen, falls dies nötig ist. Bei nicht bezahlten Rechnungen und bei Inhalten, die gegen das gültige Recht verstossen, kann Zürich Nord eine Kundenbeziehung zu jedem Zeitpunkt, ohne Vorwarnung, augenblicklich ablehnen oder auflösen.
Zürich Nord informiert den Kunden, soweit möglich, rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, Vornahme von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. der Internetseite "www.zh-nord.ch" notwendig sind. Sie ist bemüht, solche Unterbrüche kurz zu halten und sie, wenn immer möglich, in eine Randzeit zu legen.
Wird Zürich Nord von einer zuständigen Behörde die rechtswidrige Benützung der Dienstleistung angezeigt oder ist eine solche durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt oder stellt Zürich Nord fest, dass die Benützung der Dienstleistung rechtswidrig erfolgt, kann Zürich Nord den Kunden zur vertragsgemässen Benützung anhalten, die Dienstleistung für eine bestimmte Zeit aussetzen oder die Kundenbeziehung frist- und entschädigungslos auflösen. Zürich Nord kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn der Kunde in schwerer Weise die AGB missachtet.
Zürich Nord kann zur Leistungserfüllung Unterlieferanten beiziehen. |
| 2.2. |
Erwerb von Internet Domainnamen |
|
|
Zürich Nord erwirbt, auf Wunsch, im Namen und auf Rechnung des Kunden einen Internet-Domain-Namen. In diesem Fall verzichtet der Kunde hiermit auf sämtliche Forderungen, die er gegebenenfalls gegen Zürich Nord wegen Ausfällen, Schäden, Unkosten oder Drittansprüchen erheben könnte, welche durch den Erwerb des Domainnamens entstehen könnten oder bei einem Einstellen der Dienstleistung aus irgendeinem Grund entstehen. |
| 3. |
Leistungen des Kunden |
|
|
Die von den Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den schriftlichen Verträgen oder der entsprechenden Preisliste. Die Mehrwertssteuer ist jeweils nicht darin enthalten. Die Kunden sorgen dafür, dass sie die Dienstleistungen und Produkte, welche sie von Zürich Nord beziehen, gesetzes- und vertragsgemäss nutzen. Allfällige Mitwirkungspflichten wie das Bereitstellen von Räumlichkeiten, die Beachtung technischer Vorschriften, Lieferung von Informationen, usw. können sich aus dem schriftlichen Vertrag ergeben. |
| 3.1. |
Inhalt der Informationen |
|
|
Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Daten, Bilder, Sprache) verantwortlich, die er (oder Dritte) von Zürich Nord übermitteln oder bearbeiten lässt.
Der Kunde verpflichtet sich, über Zürich Nord - Server oder Produkte keine Informationen und Hinweise auf Informationen (sog. Links) mit rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf bereitzuhalten. Insbesondere die folgenden rechtswidrigen Informationsinhalte dürfen nicht vom Kunden verbreitet oder abrufbar gemacht werden: Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB). Pornografische Schriften, Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 Ziff. 1 und 3 StGB. Rassendiskriminierung im Sinne von Art 261 StGB. Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB. Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten oder dessen anderweitige Förderung. Unerlaubte Glücksspiele (insbes. im Sinne des Lotteriegesetzes). Informationen, die Urheberrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.
Der Kunde hat beim Gebrauch der Dienstleistungen und Produkte gewisse Regeln und Vorschriften zum Verhalten im Internet zu beachten.
Der Kunde wird ihm zur Kenntnis gelangende rechtswidrige Informationsangebote und andere rechtswidrige Internet-Verwendungen Zürich Nord melden, damit Zürich Nord Abklärungen vornehmen und - soweit ihr möglich - die nötigen Massnahmen ergreifen kann. Über die Rechtswidrigkeit eines Inhaltes entscheidet Zürich Nord endgültig und ohne Angabe von Gründen. |
| 3.2. |
Mitwirkungspflichten |
|
|
Der Kunde verpflichtet sich, Vorkehrungen zu treffen, welche einen sicheren Datenfluss gewährleisten. Insbesondere hat er Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme und der Verbreitung von Viren zu ergreifen.
Der Kunde sorgt dafür, dass anderen Personen die Benutzeridentifikation, das Passwort und geschützte Informationen nicht bekannt gemacht werden und dass Informationen darüber nicht zugänglich sind. |
| 3.3. |
Nutzung der Dienstleistung und Produkte |
|
|
Die schweizerischen (und allenfalls auch ausländischen) Rechtsvorschriften sind bei der Nutzung des Internet einzuhalten. Dies gilt insbesondere für das Strafrecht. Im weiteren ist das Bundesgesetz über den Datenschutz und dessen Ausführungsbestimmungen zu beachten, welche Vorschriften über die Bearbeitung von Personendaten sowie über Immaterialgüterrechte (insb. Urheberrechte und verwandte Schutzrechte) enthalten. Namentlich darf keine Partei geistiges Eigentum der anderen Partei oder ihrer Unterlieferanten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Berechtigten in irgendeiner Form veröffentlichen oder verwenden. Der Kunde verpflichtet sich im weiteren, sich an die Richtlinien der Kommission für Lauterkeit in der Werbung zu halten. |
| 4. |
Rechnungsstellung |
|
|
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus dem schriftlichen Auftrag, dem schriftlichen Vertrag oder den Preislisten. |
| 5. |
Zahlungsbedingungen |
|
|
Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Verfalldatum zu bezahlen. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt sie als genehmigt. Haben die Kunden bis zum Verfalldatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann Zürich Nord Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen. Bezahlen Kunden die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Massnahmen getroffen wurden, kann Zürich Nord den Vertrag, die Kundenbeziehung oder den Auftrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die Kunden schulden weiterhin den Rechnungsbetrag und tragen die Kosten, welche durch den Zahlungsverzug entstanden sind. |
| 6. |
Haftung von Zürich Nord |
|
|
Zürich Nord kann keine Garantie für den unterbrochenen Service, den Service zu einem bestimmten Zeitpunkt oder die Integrität der gespeicherten oder über ihr System/Produkt oder das Internet übermittelten Daten übernehmen. Zürich Nord ist nicht für die versehentliche Offenlegung sowie die Beschädigung oder das Löschen von Daten haftbar, die über ihr System/Produkt gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind. Zürich Nord ist weder dem Kunden noch dessen Kunden gegenüber haftbar für Forderungen oder Schadensersatzansprüche, die an den Kunden oder seinen Kunden gestellt werden, einschliesslich unter anderem aller Einbussen oder Schäden, die durch den Verlust von Daten sowie durch die Unmöglichkeit entstehen, Zugang zum Internet zu erhalten bzw. Informationen zu senden oder zu empfangen, was durch Verzögerungen, Nichtlieferung oder Unterbrechung der Dienstleistung verursacht werden kann.
Zürich Nord steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein.
Zürich Nord und deren Unterlieferanten übernehmen keine Verantwortung für Schäden, welche dem Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden. Für die Verfügbarkeit und Richtigkeit von Informationen und Dienstleistungen auf dem Internet sind ausschliesslich die jeweiligen Anbieter verantwortlich.
Zürich Nord übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen. |
| 6.1. |
Haftung des Kunden |
|
|
Der Kunde haftet gegenüber Zürich Nord für Schäden, die auf die Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zurückzuführen sind, wenn er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Dabei sind Folgeschäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen. |
| 7. |
Vertraulichkeit |
|
|
Jede Vertragspartei wird ihr Personal oder von ihr beigezogene Dritte anweisen, alle als vertraulich bezeichneten Informationen, welche sich auf den Tätigkeitsbereich der anderen Vertragspartei oder auf das Vertragsverhältnis beziehen und die ihr in diesem Rahmen zur Verfügung gestellt werden, mit der gleichen Sorgfalt und Diskretion wie die eigenen vertraulichen Informationen zu behandeln.
Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung gilt jedoch weder für Informationen, die allgemein zugänglich bzw. schon bekannt sind, noch für solche, die ohne Zutun des Informationsempfängers offenkundig oder rechtsmässig von Drittpersonen erworben werden. Vorbehalten bleiben weiter die gesetzlichen Auskunftspflichten.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nach Ablauf des Vertrages noch 3 Jahre weiter. |
| 8. |
Datenschutz / Datensicherung |
|
|
Bei der Benutzung des Internets bestehen für den Anwender insbesondere folgende Datenschutzrisiken:
E-Mail
Unverschlüsselt verschickte Informationen können von Dritten unbefugt gelesen, verändert, unterdrückt bzw. verzögert werden. Der Empfänger eines E-Mails hat keine Gewähr, dass der Absender auch derjenige ist, für den er sich im E-Mail ausgibt. Weiter ist denkbar, dass Dritte zu erheben versuchen, wer mit wem Informationen ausgetauscht hat.
Newsgroups
Beiträge in Newsgroups können durch Dritte gefälscht, verfälscht, aber auch ausgewertet werden. Die Verwendung von Personendaten in Newsgroup-Beiträgen ist durch den/die Betroffenen kaum kontrollierbar.
World Wide Web (WWW)
Es besteht das Risiko, dass Dritte in Erfahrung bringen, welche IP-Adresse der Benutzer angewählt hat.
File Transfer Protocol (FTP)
Die Vertraulichkeit des Kommunikationsverhaltens und des Inhaltes der übertragenen Dateien ist nicht gewährleistet. Unter Umständen können Dritte die Benutzernamen/Passwortkombinationen und Benutzerdaten in Erfahrung bringen.
Massnahmen zur Chiffrierung und Verschlüsselung können die Vertraulichkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der übertragenen Informationen verbessern. Interne Abschirmungen (Firewalls) können verhindern, dass unbefugte Aussendstehende in das Netz des Kunden eindringen.
Von Daten, die vom Kunden "gleich in welcher Form" an Zürich Nord übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherungskopien her. Auch wenn die Server der Zürich Nord regelmässig gesichert werden, ist der Kunde für die Sicherung der übermittelten Daten verantwortlich, dies kann jedoch pro Vertrag, Auftrag oder Produkt individuell festgehalten werden. Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, sofern in Vertrag, Auftrag oder Produkt nicht anders definiert, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Zürich Nord zu übermitteln. |
| 9. |
Geistiges Eigentum |
|
|
Zürich Nord resp. die Unterlieferanten besitzen sämtliche Rechte an Warenzeichen, Marken, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Patenten und Know-how im Zusammenhang mit Entwurf, Funktion und Betreiben der Zürich Nord Dienstleistungen, Produkten sowie hardware- und softwaremässigen Systemen und Betriebsmitteln, die für das Erbringen der einzelnen Leistungen erforderlich sind. Dem Kunden wird keine Lizenz erteilt.
Wenn eine Partei Marken- oder Urheberrechte der anderen Partei oder ihrer Unterlieferanten über den vertragsgemässen Gebrauch hinaus verwenden will, holt sie die schriftliche Zustimmung der anderen Partei ein.
Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten der Zürich Nord verbleiben bei Zürich Nord oder den berechtigten Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert Zürich Nord, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt. |
| 10. |
Teilnichtigkeit |
|
|
Falls eine zuständige Behörde in einem Entscheid eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages als nichtig oder unwirksam erachten sollte, bleibt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die Parteien ersetzen diesfalls nichtige bzw. unwirksame Bestimmungen durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtsmässige Bestimmungen. |
| 11. |
Höhere Gewalt |
|
|
Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. |
| 12. |
Verrechnung |
|
|
Die Kunden verrechnen Schulden gegenüber Zürich Nord nicht ohne deren Zustimmung mit eigenen Forderungen. |
| 13. |
Inkrafttreten eines Vertrages |
|
|
Ein Vertrag tritt an dem in der Vertragsurkunde genannten Datum in Kraft. |
| 14. |
Dauer und Kündigung des Vertrages |
|
|
Der Vertrag dauert mindestens ein Jahr, sofern nichts andres vereinbart wurde. Er erneuert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt wurde. Die Vertragsurkunde oder Leistungsbeschreibung können Abweichungen vorsehen.
Wünscht der Kunde den Vertrag bereits vor der Inbetriebnahme der Dienstleistung aufzuheben, schuldet er Zürich Nord sämtliche ihr entstandenen Kosten.
Kündigt Zürich Nord den Vertrag fristlos, weil der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht und ist im Zeitpunkt einer Vertragsauflösung die Mindestvertragsdauer noch nicht abgelaufen, schuldet der Kunde Zürich Nord auch sämtliche ihr dadurch entstandenen Kosten.
Zürich Nord kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist, der Kunde seine Zahlungsunfähigkeit erklärt oder Vermögenswerte ganz oder teilweise seinen Gläubigern abtritt.
Kündigung bei Hosting-Verträgen
Die Mindestdauer beträgt 3 Monate. Der Vertrag wird automatisch um jeweils 3 Monate verlängert, es sei denn, er werde von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich gekündigt. |
| 15. |
Vorbehalt |
|
|
Zürich Nord behält sich das Recht vor, die gedruckte Version des Dienstleistungsführers nur dann herzustellen, wenn die Anzahl von Kundenverträgen 150 Stück erreicht. Wird die gedruckte Fassung nicht hergestellt, zahlt Zürich Nord 50% der Vertragskosten an den Kunden zurück. |
| 16. |
Änderungen der AGB, Verträge und Produkte |
|
|
Zürich Nord gibt den Kunden Änderungen dieser AGB sowie Änderungen in den Verträgen oder bei den Preisen rechtzeitig bekannt. Bei technischen Änderungen an Produkten oder Infrastruktur stellt Zürich Nord zum Schutz von Investitionen der Kunden sicher, dass diese ihre Einrichtungen noch während einer angemessenen Übergangsfrist nutzen können. |
| 17. |
Übertragung von Rechten und Pflichten |
|
|
Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus Verträgen und diesen AGB auf Dritte übertragen. |
| 18. |
Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
|
|
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Geschäftssitz von Zürich Nord. |
©2001-03 www.zh-nord.ch |
|